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Strafrecht

Strafrecht
Die Fletcher & Fletcher Rechtsgebiete

Hauptanliegen der Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist der Kampf um die Wahrung der Unschuldsvermutung des Beschuldigten gegenüber den Ermittlungsbehörden bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder gar Verhaftung. Hierbei ist die Vermeidung der Anklageerhebung oberstes Ziel des Handelns. Gleiches gilt für die Vermeidung der Eröffnung des Hauptverfahrens im Zwischenverfahren. In einer Hauptverhandlung vor jedem deutschen Strafgericht geht es – unabhängig von der Schuld / Unschuld des Angeklagten - um das vehemente Einstehen für die Vermeidung materiell-rechtlich unrichtiger, unverhältnismäßiger oder verfahrenswidriger Verurteilungen.

Wir betreuen Sie in strafrechtlichen Verfahren. Wichtig ist dabei, dass Sie im Falle eines Vorwurfs - Vernehmung als Zeuge oder Beschuldigter von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft - bereits anwaltlich betreut werden.


Dabei gilt zunächst immer die Regel:

Schweigen ist Gold!


Im Vorfeld eines Strafverfahrens gilt es die richtige Entscheidung zu treffen. Wir nehmen daher bereits im Vorfeld Kontakt mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft auf. Gegebenenfalls haben Sie bereits einen Strafbefehl vom Amtsgericht München erhalten. Gegen einen Strafbefehl kann man nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Wenn diese Einspruchsfrist versäumt wird, ist der Strafbefehl automatisch rechtskräftig. Der Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Urteil gleich. Wir betreuen Sie im Strafrecht, z. B. bei Körperverletzung, Betrug oder Diebstahl. Ebenso im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Verkehrsstrafrecht, z. B. bei einer Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrt.

Idealerweise kommt es, soweit sich der Schuldvorwurf nicht erhärtet, zu einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO. Soweit eine Strafangelegenheit vor Gericht geht, kommt es entweder zu einer Hauptverhandlung, also einem Gerichtstermin oder es wird auf Antrag des Staatsanwalts ein Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl bedeutet, dass eine Strafe - meistens mit Tagessätzen - ausgesprochen wird ohne das es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Meistens lohnt es sich die Tagessatzhöhe bzw. die Tagessatzanzahl überprüfen zu lassen. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, statt Strafbefehl mit Tagessätzen eine Verfahrenseinstellung gem. § 153a StPO zu erhalten. Dies hat den Vorteil, dass keine Eintragung in dem Vorstrafenregister erfolgt. Soweit man nur eine Vorstrafe von max. 90 Tagessätzen erhält, bleibt das polizeiliche Führungszeugnis (nicht jedoch das erweiterte Führungszeugnis!) unbelastet. Gibt es jedoch eine zweite Vorstrafe, hat man einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Dies geschieht leider schneller als gedacht, wie wir aus unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen.

Es ist für Sie als Betroffener oder als Angehörigen immer die Regel zu beachten, dass zunächst gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und sonstigen ermittelnden Behörden keinerlei Aussagen gemacht werden sollten. Zu gegebener Zeit kann sich zu den Vorwürfen äußern.

Soweit ein Angehöriger bzw. Bekannter nach seiner Verhaftung in Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim einsitzt, kann man die betreffende Person besuchen, soweit man eine Besuchserlaubnis erhält, Informationen erhalten Sie hier: Öffnungszeiten (Justizvollzugsanstalt) Stadelheim. Vor einem Besuch benötigt man eine so genannte Besuchserlaubnis. Die Besuchserlaubnis muss beantragt werden.

Hierzu benötigt unsere Kanzlei folgende Daten:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Verhältnis zum Inhaftierten (Frau, Kind, Freund usw.)